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   BSG, 25.04.1962 - 3 RK 26/60   

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https://dejure.org/1962,2298
BSG, 25.04.1962 - 3 RK 26/60 (https://dejure.org/1962,2298)
BSG, Entscheidung vom 25.04.1962 - 3 RK 26/60 (https://dejure.org/1962,2298)
BSG, Entscheidung vom 25. April 1962 - 3 RK 26/60 (https://dejure.org/1962,2298)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1962, 708
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BSG, 25.04.1962 - 3 RK 26/60
    Welche der beiden Bestimmungen "die stärkere sachliche Beziehung zu dem zu prüfenden Sachverhalt hat und sich dadurch als adäquater verfassungsrechtlicher Maßstab erweist" (BVerfG in den Urteilen vom 24. Januar 1962 a) BvR 232/60 [zitiert nach NJW 1962, 442, 443 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvR 232/60]] b) 1 BvL 32/57 [zitiert nach NJW 1962, 437, 438 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvL 32/57]]), kann fraglich sein.

    Zwar geht nach der Auffassung des BVerfG (NJW 1962, 437, 443 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvL 32/57]) jede verfassungsrechtliche Prüfung, die auf dem Vergleich zweier Personen oder Sachverhalte beruht, auf den Gedanken der allgemeinen Rechtsgleichheit zurück, wie ihn Art. 3 Abs. 1 GG als Grundrecht normiert.

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BSG, 25.04.1962 - 3 RK 26/60
    Aber auch § 175 RVO ist als nachkonstitutionelles Recht zu behandeln; denn diese Vorschrift ist "in den Willen" des nachkonstitutionellen Gesetzgebers aufgenommen und damit der Verwerfungskompetenz des BVerfG unterworfen (vgl. BVerfGE 6, 55, 64 f; 10, 129, 131; 11, 126, 129; 11, 168, 178).
  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BSG, 25.04.1962 - 3 RK 26/60
    Aber auch § 175 RVO ist als nachkonstitutionelles Recht zu behandeln; denn diese Vorschrift ist "in den Willen" des nachkonstitutionellen Gesetzgebers aufgenommen und damit der Verwerfungskompetenz des BVerfG unterworfen (vgl. BVerfGE 6, 55, 64 f; 10, 129, 131; 11, 126, 129; 11, 168, 178).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BSG, 25.04.1962 - 3 RK 26/60
    Aber auch § 175 RVO ist als nachkonstitutionelles Recht zu behandeln; denn diese Vorschrift ist "in den Willen" des nachkonstitutionellen Gesetzgebers aufgenommen und damit der Verwerfungskompetenz des BVerfG unterworfen (vgl. BVerfGE 6, 55, 64 f; 10, 129, 131; 11, 126, 129; 11, 168, 178).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BSG, 25.04.1962 - 3 RK 26/60
    Welche der beiden Bestimmungen "die stärkere sachliche Beziehung zu dem zu prüfenden Sachverhalt hat und sich dadurch als adäquater verfassungsrechtlicher Maßstab erweist" (BVerfG in den Urteilen vom 24. Januar 1962 a) BvR 232/60 [zitiert nach NJW 1962, 442, 443 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvR 232/60]] b) 1 BvL 32/57 [zitiert nach NJW 1962, 437, 438 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvL 32/57]]), kann fraglich sein.
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 25/59

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Nichtehelichenrechts

    Auszug aus BSG, 25.04.1962 - 3 RK 26/60
    Aber auch § 175 RVO ist als nachkonstitutionelles Recht zu behandeln; denn diese Vorschrift ist "in den Willen" des nachkonstitutionellen Gesetzgebers aufgenommen und damit der Verwerfungskompetenz des BVerfG unterworfen (vgl. BVerfGE 6, 55, 64 f; 10, 129, 131; 11, 126, 129; 11, 168, 178).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BSG, 25.04.1962 - 3 RK 26/60
    Jedenfalls ist als Ergebnis der gesellschaftlichen Entwicklung mit dem BVerfG festzustellen, daß das recht verstandene Wesen der Ehe eine abhängige Beschäftigung eines Ehegatten bei dem anderen nicht ausschließt, daß er m.a.W. "echter Arbeitnehmer" seines Ehegatten sein kann (BVerfG, Urteil vom 24. Januar 1962 - 1 BvR 845/58 - [zitiert nach NJW 1962, 4359 439 zu III] mit umfangreichen Nachweisen aus Literatur und Rechtsprechung, insbesondere des Reichs-; und des Bundesarbeitsgerichts).
  • BSG, 31.07.1963 - 3 RK 46/59

    Entrichtung von Beiträgen zur Kranken-, Angestellten- und

    Deshalb erübrigt es sich, hier auf die Frage einzugehen, ob nicht auch dann Versicherungs- und Beitragspflicht bestünde, wenn die Beigeladene T. bei ihren Ehemann beschäftigt wäre (vgl. den Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des erkennenden Senats vom 25. April 1962 - 3 RK 26/60 - zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 175 RVO, abgedruckt in SGb 1963, 108).
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